Eine Kündigung im Herbst. Im Februar fragt der Beirat nach der Abrechnung.
In den meisten Hausverwaltungen kennt genau eine Person die Besonderheiten eines Objekts. Welche Umlage seit 2019 anders läuft. Warum bei einem Haus die Tiefgarage separat gerechnet wird. Wo der Vorjahresbestand herkommt.
Das Problem
Kennen Sie diese Anzeichen? Dann sollten wir sprechen.
- Es gibt Objekte, deren Abrechnung nur eine einzige Person erstellen kann.
- Urlaub wird nach dem Abrechnungsstand geplant, nicht nach Wunsch.
- Im ersten Quartal stapeln sich die Rechnungen, während die Abrechnungen laufen.
- Niemand kann auf Anhieb sagen, wie weit eine Abrechnung wirklich ist.
Unsere Antwort
Zwei Personen pro Objekt. Von Anfang an.
Bei uns hat jede Liegenschaft eine primäre und eine sekundäre Buchhaltungskraft. Beide arbeiten im Jahresverlauf am Objekt — nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich. Fällt eine aus, übernimmt die andere ohne Einarbeitung.
Dazu kommt ein Grundsatz, an dem wir nicht rütteln: Wer ein Objekt das Jahr über bucht, erstellt auch dessen Jahresabrechnung. Die Abrechnung ist kein separater Vorgang, den jemand Fremdes am Jahresende übernimmt. Sie ist das Ergebnis von zwölf Monaten sauberer Arbeit.
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