Erstinformation

Erstinformation nach §15 VersVermV

1. Informationspflichtiger - Dein Versicherungsvermittler:
Dein Ansprechpartner für diesen Auftrag ist:

Inveum Vermögensberatung GmbH
Stollstraße 5
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 28 207 77
Amtsgericht: Traunstein | HRB 30198
Geschäftsführung: Sebastian Köckeis

2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler tätig.

Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler),

Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph Str. 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-Q5RA-BI1B4-66

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft.

Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
– §§ 59-68 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

3. Beratung und Vergütung:
Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter.
Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf)
E-Mail: vr@dihk.de
www.vermittlerregister.info

5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen:
Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen.
Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt.

6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Zusätzliche Information:
Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV
Sofern Du mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein solltest, kannst Du Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und an die zuvor genannten Kontaktdaten richten. Das Verfahren zur Bearbeitung Deiner Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Deiner Beschwerde Dein Vermittler diese gerne intern prüft und Dir eine Stellungnahme zukommen lassen wird.